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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Limited Agentur

Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Limited Agentur, Schwalbenstraße 4, D-49377 Vechta, gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen und künftige Transaktionen zwischen den Bestellern und der Limited Agentur. Sie sind zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsschlusses in ihrer gültigen Fassung maßgeblich.

(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Einzelvereinbarungen mit den Bestellern haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine spezifische Annahmefrist.

(2) Der Vertrag kommt erst durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande, kann jedoch auch schriftlich oder in Textform erfolgen.

(3) In Ermangelung einer Auftragsbestätigung wird der Vertrag wirksam durch die Ausführung des Auftrags.

(4) Die Limited Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder Materialmangel die Lieferung um mehr als sechs Wochen verzögern und dies nicht von der Limited Agentur zu vertreten ist.

(5) Bei Verzögerungen in der Annahme hat die Limited Agentur das Recht, alternativ einen neuen Liefertermin festzulegen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz geltend zu machen.

(6) Ändert oder bricht der Besteller Aufträge, Arbeiten oder Planungen ab, so trägt er alle entstehenden Kosten und befreit die Limited Agentur von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

(7) Preisangaben der Limited Agentur verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

Vorleistungen

(1) Erbringt die Limited Agentur auf Veranlassung des Kunden Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe, etc.), kann sie diese Leistungen dem Kunden entsprechend des üblichen Zeit- und Materialaufwands in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Limited Agentur die Umstände zu vertreten hat.

(2) Vorleistungen des Kunden müssen vor der weiteren Vertragsdurchführung nach Prüfung freigegeben werden. Die Freigabe gilt nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden.

Leistungsumfang

(1) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, schuldet die Limited Agentur eine Ausführung nach mittlerer Art und Güte. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Materialstärke und Ausführung sowie technische Anpassungen sind aufgrund von Produktionsbedingungen vorbehalten und gelten nicht als Mangel.

(2) Die Limited Agentur behält sich das Recht vor, Konstruktions-, Material- und Ausführungsänderungen vorzunehmen, soweit dies die vertragsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigt.

(3) Angaben zu Liefer- und Leistungsgegenständen sind Beschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften.

(4) Bei Gravuren und Laserbeschriftungen auf Kundenwunsch können Farbschwankungen auftreten, für die die Limited Agentur keine Haftung übernimmt.

(5) Handelsübliche Toleranzen gelten für Drucke und Druckvorlagen, und Farbabweichungen sind technisch unvermeidbare Abweichungen.

(6) Bei Anfertigung von Andruckmustern dient dies als Entscheidungshilfe für den Kunden. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Andruckmuster und Auflagendruck sind technisch bedingt möglich.

(7) Die Limited Agentur übernimmt keine rechtlichen Gewährleistungen für gelieferte Ideen, Anregungen, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(8) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbung und anderen Werken, insbesondere von Sachaussagen über Kundenprodukte, obliegt nicht der Limited Agentur. Sie weist jedoch auf bekannte rechtliche Risiken hin.

(9) Die Aufbewahrung von Unterlagen erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

(10) Die Herausgabe offener Dateien oder Layouts ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(11) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind technisch bedingt und berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

Anlieferung von Druckvorlagen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind vektorisierte EPS-Dateien oder PDF-Dateien als Druckvorlagen gemäß unseren Vorgaben anzuliefern.

(2) Bei nicht konformen Druckvorlagen kann der Kunde uns mit der kostenpflichtigen Anpassung beauftragen oder gemäß unseren Vorgaben die Daten anliefern.

(3) Liegt nach zwei Wochen keine konforme Druckvorlage vor, können wir den Vertrag beenden.

Entwürfe und Freigabe

(1) Der Kunde hat bei Konzepten oder Entwürfen eine Prüffrist von maximal 10 Tagen, um festzustellen, ob seine Wünsche und Vorgaben abgebildet sind. Die Freigabe erfolgt schriftlich innerhalb der Prüffrist und dient als verbindliche Grundlage für die weitere Erstellungsleistung.

(2) Die Freigabe gilt nach Ablauf der Prüffrist als erteilt.

Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder erschwerender Ereignisse berechtigen zur Verschiebung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(2) Bei eigener Verzögerung beträgt die Haftung maximal 1 Prozent des Auftragswertes pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch höchstens 3 Prozent des Auftragswertes.

Lieferung und Gefahrübergang

(1) Teil- und Vorlieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager.

(3) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Limited Agentur verlassen hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn die Limited Agentur noch andere Leistungen übernommen hat.

(4) Verzögert sich die Versendung oder die Abholung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

(5) Versandart und Versandweg können nach freiem Ermessen der Limited Agentur gewählt werden, wenn der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen erteilt.

Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche im Eigentum der Limited Agentur.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Limited Agentur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(4) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung der Limited Agentur ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Limited Agentur, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Limited Agentur verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird die Limited Agentur auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

Gewährleistung

(1) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.

(2) Soweit ein von der Limited Agentur zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist die Limited Agentur zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(4) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(5) Gewährleistungsansprüche gegen die Limited Agentur stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

Zahlung

(1) Die Zahlungsmöglichkeiten, die wir aufgrund unserer Geschäftsbeziehung anbieten, umfassen Vorkasse & Rechnung.

(2) Es bleibt uns vorbehalten, bei jeder Bestellung dem Kunden nur bestimmte Zahlungsoptionen anzubieten.

(3) Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Bei Auswahl der Zahlungsoption "Kauf auf Rechnung" ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt Rechnungsdatum zu begleichen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Limited Agentur in Vechta. Die Limited Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers Klage zu erheben.

(3) Unser Sitz ist der Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus unserer Geschäftsbeziehung.

Datenschutz

Die Limited Agentur verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Bestellers die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DS-GVO und das BDSG sowie andere relevante Rechtsnormen, zu beachten. Es erfolgt ausschließlich die Verarbeitung von Daten, die für die Abwicklung eines Auftrags unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

Beauftragung von Dritten

(1) Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche uns übertragenen Aufgaben entweder selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer in unserem Namen damit zu beauftragen.

(2) Die Limited Agentur ist befugt, Aufträge zur Produktion von Waren, an deren Planung wir vertragsgemäß beteiligt sind, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Dies gilt, sofern der Kunde den Namen und die Anschrift des Dritten kennt und innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich keinen Widerspruch erhoben hat.

Haftung für Mängel

(1) Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind schriftlich binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns das Recht vor, die Art der Nacherfüllung zu wählen.

(2) Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in sämtlichen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Dies gilt ebenso für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Mängel in einem Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Klausel 17. Der Kunde erhält von uns keine Garantien im Rechtssinne.

Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Verhältnis zu Unternehmern ist die Haftung zusätzlich auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). In diesen Fällen haften wir für jeden Grad des Verschuldens, wobei im Hinblick auf Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, die Haftung gegenüber Unternehmern auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt ist.

(2) Der oben genannte Haftungsausschluss gilt ebenso für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Sofern eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, bei leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln ab Übergabe der Sache. Ist die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Urheberrecht

(1) An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung dürfen sie Dritten weder zugänglich gemacht noch zu Werbezwecken verwendet werden. Wir sind berechtigt, die Herausgabe jederzeit zu verlangen, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.

(2) Alle urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen für die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung und Veränderung der erbrachten Leistungen behalten wir uns vor. Uns gehören sämtliche von uns erstellten Schriftstücke, Entwürfe, Skizzen, Logos, Modelle, Fotografien, Filme, Videoaufzeichnungen und mittels Softwareprogrammen erstellte Simulationen.

(3) Die Übertragung von Rechten an den Kunden erfolgt nur im ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang und ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrags beschränkt. Bei zeitlich begrenzten Aufträgen über Konzeptionen und vergleichbare Sachverhalte erstreckt sich die Rechteeinräumung nur über die Dauer unserer Beauftragung.

(4) Im Falle der Übertragung von Rechten an den Kunden erfolgt dies unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag.

(5) Sofern der Kunde Vorlagen und Materialien, wie Fotos, Texte, Grafiken und Software, für die Vertragsdurchführung bereitstellt, versichert er, dazu berechtigt zu sein und über entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen. Der Kunde versichert zudem, die Zustimmung Dritter, z.B. abgebildeter Personen, eingeholt zu haben. Bei Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten stellt er uns von allen Ansprüchen Dritter frei, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung beinhaltet insbesondere die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung sowie Schadensersatz. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, uns im Falle unserer Inanspruchnahme unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung notwendig sind.

(6) Wir sind berechtigt, die von uns erbrachten Leistungen zu signieren und in unserer Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso dürfen wir auf die Betreuung des Kunden hinweisen. Des Weiteren behalten wir uns vor, 5 Belegexemplare einzubehalten, die auch zu eigenen Werbezwecken verwendet werden dürfen.

(7) Offene Computerdateien, die wir dem Kunden zur Verfügung stellen, dürfen nur mit unserer vorherigen Genehmigung geändert werden.

(8) Der Kunde stimmt zu, dass die von uns erbrachte Leistung – auch unter Nennung des Kunden selbst – von der Limited Agentur als Referenz genutzt werden darf. Dies kann beispielsweise im Rahmen des Internetauftritts der Limited Agentur erfolgen. Dabei ist es der Limited Agentur gestattet, Darstellungen der jeweiligen Referenzprodukte mit den Kennzeichnungen/Logos des Kunden zu verwenden. Die Parteien sind sich einig, dass eine solche Darstellung nicht als markenmäßige Verwendung dieser Kennzeichnungen qualifiziert wird. Allerdings ist es der Limited Agentur erlaubt, im Rahmen der Referenzbenennung vertragliche Inhalte, wie Stückzahlen, Preise etc., offenzulegen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige oder fehlende Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Limited Agentur

Schwalbenstraße 4

49377 Vechta

Limited@limited-agentur.de

Inhaber:  Patrick Kuhlmann

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